Verfügung auf Verlangen

Rekursfähige Verfügung welche vom Studiensekretär ausgestellt wird.

Individuelle Anfragen und Anträge werden von der Verwaltung oder dem Studiensekretär kostenlos beantwortet; es besteht auch die Möglichkeit in die Sprechstunde des Studiensekretärs zu kommen und Sie werden umfassend beraten. Ein Erstentscheid erfolgt aufgrund der Analyse des Sachverhalts und Rechtsgrundlagen mündlich, per E-Mail oder Brief und ist immer gratis.

Soll der Studiensekretär den Entscheid mittels einer rekursfähigen Verfügung mitteilen, ist dieser im Zahlungsportal zu bestellen und der Kostenvorschuss für eine «Verfügung auf Verlangen» zu entrichten.

Wenn Ihnen der Studiensekretär eine rekursfähige Verfügung erlassen soll, dann teilen Sie uns dies anschliessend mit. Der obengenannte Erstentscheid informiert Sie diesfalls im Rahmen des rechtlichen Gehörs (Art. 15 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; VRP]) über die Verfügungsabsicht des Studiensekretärs. Formulieren Sie den genauen ursprünglichen Antrag, bringen Sie alle Beweismittel/Unterlagen ein, sodass der Studiensekretär die Verfügung nach einer erneuten Sachverhaltsprüfung erlassen kann. Sie können im Rahmen des rechtlichen Gehörs neue objektive Tatsachen oder anderslautende Rechtsgrundlagen vorlegen, welche zum Entscheidzeitpunkt noch nicht bekannt waren und deshalb unbeachtet geblieben sind. Sie erhalten dann innert 14 Arbeitstagen nach Zahlungseingang eine rekursfähige Verfügung.

Artikelnummer: 1.1.9-433170

CHF 150.00

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