In bestimmten Ländern wie z.B. Frankreich ist es laut Gesetz nur im Rahmen eines Studiums oder Ausbildung möglich, ein Praktikum zu absolvieren. Aus diesem Grund wird für ein Praktikum immer eine sogenannte Convention de Stage verlangt. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Praktikanten, Arbeitgeber und Ausbildungseinrichtung.
Eine von Dritten ausgestellte Convention de Stage wird durch das Dean's Advisory Office rechtlich geprüft und unterzeichnet.
Hinweis: Die Vereinbarung befreit den Arbeitgeber von jeglicher Versicherungslast. Der/die Studierende muss nachweisen, dass er eine Kranken- und Haftpflichtversicherung besitzt.
Wenn Sie die Bearbeitung einer externen Convention de Stage wünschen, dann teilen Sie uns anschliessend Ihre genauen Wünsche resp. detaillierte Angaben zu Ihrer Bestellung mit. Nach Bezahlung wird sich eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Universität St.Gallen mit Ihnen in Verbindung setzen und über das weitere Vorgehen informieren oder die Bestellung direkt zustellen, wenn sämtliche zur Ausführung notwendigen Daten komplett vorliegen.
Artikelnummer: 1.1.8-433170
CHF 150.00