Individuelle Anfragen und Anträge werden von der zuständigen Fachstelle geprüft. Der Erstentscheid erfolgt auf Grundlage der Analyse des Sachverhalts, ist unentgeltlich und wird in der Regel per E-Mail kommuniziert. Soll der Entscheid in Form einer rekursfähigen Verfügung ergehen, muss dies ausdrücklich verlangt werden.
Der Antrag für die Verfügung auf Verlangen ist klar und vollständig formuliert und mitsamt aller relevanten Beweismittel sowie Unterlagen bei derjenigen Fachstelle einzureichen, die den ursprünglichen Entscheid mitgeteilt hat, damit eine erneute Prüfung des Sachverhalts durch die verfügende Instanz erfolgen kann. Im Rahmen des rechtlichen Gehörs gemäss Art. 15 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP) können neue objektive Tatsachen oder abweichende Rechtsgrundlagen vorgebracht werden, sofern diese zum Zeitpunkt des Erstentscheids noch nicht bekannt waren und deshalb unberücksichtigt geblieben sind.
Hier können Sie die «Verfügung auf Verlangen» bestellen, und somit den entsprechenden Kostenvorschuss nach Art. 12 Abs. 1 lit. i Gebührentarif über Verwaltungsgebühren (RS X.C.2.03) entrichten.
Die rekursfähige Verfügung wird in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Kostenvorschusses elektronisch über Compass zugestellt.
Artikelnummer: 1.1.9-433170
CHF 150.00